Mitreden. Mitmachen. Mitbestimmen.

Wohnungsgenossenschaften sind demokratische Einrichtungen. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und alle sind Miteigentümer der Genossenschaft.

Auch ein Stimmrecht gehört dazu. Denn sämtliche Mitglieder wählen aus ihrer Mitte in einem Turnus von fünf Jahren sog. “Vertreter“, deren Aufgabe es ist, die Interessen der Mitglieder wahrzunehmen – auch und gerade gegenüber dem Vorstand. Zusammen bilden die Vertreter eine Art „Parlament“ – die Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in § 34 der Satzung bezeichneten Angelegenheiten. Dazu gehören z.B. Beschlüsse zum Jahresabschluss und zur Satzung, aber auch die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, sowie die Wahlen des Aufsichtsrates.

Mitreden. Mitmachen. Mitbestimmen. Das ist nur in einer Wohnungsgenossenschaft wie der DWG möglich. Eine Pflicht ist es nicht.

Vertretersuche

Sie möchten wissen, wer der/die Vertreter Ihres Wohnbezirks sind? Kein Problem. Geben Sie nachfolgend einfach Ihren Wahlbezirk an und Sie erhalten den/die Namen Ihres Vertreters.

So funktioniert eine Genossenschaft